Etliche Steuerpflichtige haben inzwischen Post erhalten von der Finanzverwaltung. Auf einem Formblatt werden Merkmale mitgeteilt, die künftig für den Lohnsteuerabzug gelten sollen, unter anderem auch die Steuerklasse.
Bitte sehen Sie sich diese Schreiben der Finanzverwaltung genau an. Eine Vielzahl dieser Schreiben enthält Fehler, insbesondere solche, die die Steuerklasse betreffen. Hier sind in vielen Fällen Korrekturen dringend erforderlich.
Hintergrund scheint zu sein, dass diese Mitteilungen auf Unterlagen basieren, die die Meldeämter zur Verfügung stellen. Dort sind natürlich nicht alle steuerlichen Sonderheiten bekannt. Hier muss nun die Finanzverwaltung Korrekturen durchführen. Dies wird aber nur erfolgen, wenn Sie dies entsprechend beantragen.




