Ab der Einkommensteuererklärung für 2011 besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung, wenn auch Gewinneinkünfte erzielt wurden. Dies bedeutet, alle Unternehmer müssen sich darauf einstellen, Ihre Einkommensteuererklärung erstmals für 2011 elektronisch zu übermitteln.
Das Bayrische Landesamt für Steuern hat in einer Mitteilung vom 22.12.2011 eine Zusammenstellung herausgegeben, wie genau in welchen Fällen zu verfahren ist.




