Die letzte Lohnsteuerkarte in Papier gab es für 2010. Durch das dann einsetzende elektronische Verfahren sollte nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen eine Vereinfachung erfolgen, die natürlich zu einer Entlastung der Bürger führt.
Das Jahr 2011 war als Übergangslösung zu betrachten, die Angaben der alten Papiersteuerkarte galten weiter, Veränderungen mussten beantragt werden bei der Finanzverwaltung, für Neufälle gab es Ersatzbescheinigungen.
Rückblickend kann festgestellt werden, dass sich die Vereinfachung und Erleichterung in 2011 noch nicht ergeben hat.
Ab dem 01.01.2012 sollte das elektronische Verfahren, genannt ELStAM an den Start gehen, aber bereits die seit Herbst 2011 versandten Informationsschreiben über die für den Lohnabzug gespeicherten Daten waren in einer großen Vielzahl mit erheblichen Fehlern behaftet, sodass auf dieses Material nicht wirklich zurückgegriffen werden kann.
In einem Schreiben vom 02. Dezember 2011 hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte um 1 Jahr auf den 01.01.2013 verschoben werden muss, zur Begründung werden technische Probleme genannt. Man muss sich also weiter mit der alten Lohnsteuerkarte 2010 mit eventuell vorhandenen Ersatzbescheinigung 2011 oder aber mit den Angaben für 2012 der Informationsschreiben der Finanzverwaltung begnügen.
Der Arbeitgeber, weil er für den Vorgang haftbar zu machen ist, muss sich auf diese vorhandenen Unterlagen stützen, wenn es dadurch zu einer unzutreffenden Lohnsteuerberechnung kommt, so verweist das Bundesministerium der Finanzen darauf, dass im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung 2012 sich alle Fehler korrigieren lassen.